Zollvorschriften

Anmeldepflicht für Barmittel von 10.000,- Euro oder mehr bei Reisen in oder aus der Europäischen Union

Alle Personen, die mit 10.000,- EUR oder mehr Barmittel in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen seit 15. Juni 2007 diesen Betrag beim Zoll anmelden. Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität und soll zur Verstärkung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen.

Alle Informationen sowie der Anmeldevordruck und die Merkblätter sind auf der Seite der deutschen Zollverwaltung eingestellt worden. Zusätzliche Angaben finden sich auf der Seite der Europäischen Kommission.

Orchidee

Washingtoner Artenschutzkonvention (CITES)

Die wirtschaftliche Nutzung von Tieren und Pflanzen stellt neben der Zerstörung von Lebensraum eine der größten Gefahren für die Tier- und Pflanzenwelt dar. Eine völkerrechtlich verbindliche Regelung speziell zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten besteht seit 1973 mit dem "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen", kurz Washingtoner Artenschutzübereinkommen; auch international unter dem Kürzel CITES  bekannt.

Cites-Online

Merkblatt über die Ein- und Ausfuhr gefährdeter Tier- und Pflanzenarten

Die Artenschutzregelungen gelten für lebende oder tote Tiere und Pflanzen, ihre Entwicklungsformen sowie Teile davon oder aus ihnen gewonnene Erzeugnisse.

Übertretungen von Artenschutzvorschriften erfolgen häufig durch die Einfuhr von Reiseandenken. Touristen können sich vor ihrer Abreise mit den Bestimmungen vertraut machen. BfN und Zoll haben eine Datenbank mit länderspezifischen Hinweisen erstellt

Zollvorschriften

Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

Als "Ausfuhr im Reiseverkehr" bezeichnet der Zoll die Mitnahme von Waren im persönlichen Reisegepäck in ein Land außerhalb der EU. "Nichtkommerziell" ist die Ausfuhr, wenn die Ware für den privaten Bedarf des Käufers bestimmt ist. Unter welchen Bedingungen die Umsatzsteuer in diesen Fällen rückerstattet werden kann, erklärt das folgende Merkblatt: